Impressum
Fotogalerie am Schloss (Fotograf, Mietstudio, Modelsharings, Workshops)
Büro:
Wickrathberger Str. 10
41189 Mönchengladbach
Studio:
Wickrathberger Str. 10
41189 Mönchengladbach
Mitglied im DVPJ
Mitglieds-Nummer: 20989
Freier Mitarbeiter u.a. für Biker News
Telefon: 02166-3999027
Mobil: +49 (0) 15232058921
E-Mail: info@fotogalerie-am-schloss.de
Verantwortlich:
Marco Magoley
Kontakt:
Telefon: 02166-3999027
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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz (ID):
121/5251/6171
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die nachfolgenden allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen ( im folgenden AGBs genannt ) gelten für alle von Fotogalerie am Schloss durchgeführten Angebote, Leistungen, Lieferbedingungen und Aufträge, insbesondere jede Vermietung des Fotostudios und der in der Mietsache enthaltenen technischen Geräte und Anlagen sowie Gegenstände.
Sie gelten beidseitig als vereinbart mit Annahme des Angebots, der Leistung und/oder der Lieferung.
Vertragliche Abreden zwischen Fotogalerie am Schloss und dem Kunden, die Bestimmungen der allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen ( AGBs ) inhaltlich abändern oder aufheben, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Vermieters.
Der Mieter erklärt seine Volljährigkeit, bei nicht volljährigen Personen ist die Unterschrift mindestens eines Erziehungsberechtigten notwendig, und verpflichtet sich bei Mietbeginn einen Amtlich gültigen Lichtbildausweis vorzulegen.
Der Vermieter, hier Fotogalerie am Schloss, ist für die nachträgliche Verfolgung von Zahlungsansprüchen aus dem Mietverhältnis berechtigt, den vorgelegten Lichtbildausweis zu fotokopieren und die entnommenen Daten elektronisch zu speichern.
2. Miete
Die vereinbarte Raummiete richtet sich nach der aktuellen Preisliste.
Mit Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren alle anderen Preislisten ihre Gültigkeit. Die Benutzung der Studio Technik sowie der Grundausstattung ist im Mietpreis enthalten.
Der Kunde ist verpflichtet, den vereinbarten Termin zu Beginn und Ende der Mietzeit einzuhalten. Ein von Foto Maniacs nicht verschuldeter verspäteter Mietbeginn wird voll berechnet.
Ein Anspruch auf weitere Überlassung, Mietverlängerung bei Zeitüberschreitung besteht nicht.
Die Inanspruchnahme von Serviceleistungen wie Foto Assistenz, Styling, sowie Getränke, Catering etc. können vereinbart werden, und werden dann gesondert abgerechnet - diese Leistungen sind nicht in der Studiomiete enthalten.
Vereinbarte Termine müssen bis spätestens eine Woche vor dem geplantem Mietbeginn schriftlich (z.B. per eMail: info@fotogalerie-am-schloss.de ) abgesagt werden.
Eine telefonische Vorabinformation kann erfolgen, entbindet aber nicht von der schriftlichen Absage! Ansonsten werden 100% der Gesamt-Miete als pauschaler Schadenersatz berechnet.
Dies entfällt, wenn mit der Absage ein Ausweichtermin, jeweils nach Verfügbarkeit, innerhalb der nächsten 14 Tage gebucht und bezahlt wird. ( Dies ist einmal pro Buchung möglich.)
Der Vermieter, Fotogalerie am Schloss, behält über die Mietsache während der gesamten Mietdauer sein Hausrecht und kann jederzeit die Räumlichkeiten selbst oder durch eine von ihm beauftragte Person betreten.
Der Vermieter nimmt bei laufenden Aufnahmen hierbei die gebotene Rücksicht.
3. Zahlungsbedingungen
Alle Mietpreise sind immer Vorauszahlungspreise. Die Miete ist auf das in der Bestätigungsmail aufgeführte Konto bis zu dem in der E-Mail ebenfalls genannten Termin zu überweisen.
Bei verspätetem Eingang der Zahlung hat der Vermieter das Recht, die Anmietung zu stornieren.
Eine Rechnung wird Ihnen online zugesandt.
Nebenkosten, Zusatzleistungen werden zum Ende der Anmietung abgerechnet und ebenfalls bar bezahlt.
Sonderregelungen sind möglich, bedürfen aber der vorherigen Absprache und der schriftlichen Form.
4. Nutzung
Der Mieter ist verpflichtet, die Mieträume und Gegenstände sorgfältig zu behandeln und nicht zweckentfremdet zu nutzen.
Der Mieter hat die bestehenden Arbeits- und Betriebsanordnungen sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften zu beachten.
Er hat dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätigen Personen und seinen Besuchern beachtet werden.
Die Verwendung von Materialien und Hilfsmittel, durch die das Studio oder die technischen Anlagen beschädigt werden können oder eine Gefährdung von Menschen verursacht werden kann z.B. brennbare Flüssigkeiten, offenes Feuer, Wasser , Rauch und Explosionsartikel (Explosionsaufnahmen) ist untersagt.
Dies bezieht sich auch auf die Benutzung von Sand und Erde auf jedem Set. Spezielle Wünschen können gemeinsam vereinbart und schriftlich festgehalten werden.
Ein Umbau der Studio Technik und Anlagen, Mietgeräte ist nur im Sinn einer normalen Benutzung zulässig.
Ohne weitere besondere schriftliche Vereinbarung dürfen die im Studio vorhandenen Geräte auch nur ausschließlich dort genutzt werden.
Ohne vorherige Absprache und schriftlicher Zustimmung ist der Mieter nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen.
Der Mieter haftet alleine für alle Schäden (gesamtschuldnerisch), die durch ihn oder seine Begleitpersonen verursacht werden.
Fotogalerie am Schloss ist berechtigt ohne Einhaltung von Kündigungsfristen unter Ausschluss jeglicher Schadenersatz Anspruch und Verpflichtungen des Mieters vom Mietvertrag mündlich, fernmündlich oder schriftlich vorzeitig ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Von diesem Recht, wird der Vermieter nur in Ausnahmefällen gebrauch machen. Dies gilt aber insbesondere, wenn der Mieter grob fahrlässig handelt, die Betriebssicherheit gefährdet oder gegen Verpflichtungen des Vertrags verstößt.
5. Zustand
Die Räume werden in besenreinem Zustand vermietet. Der Zustand ist auf Sauberkeit und Vollständigkeit bei Mietbeginn vom Mieter zu prüfen.
Nutzung der Checkliste Studio Übergabe, Beanstandungen müssen sofort angezeigt und schriftlich im Übergabeprotokoll fixiert werden.
Bei Mietende muss das Studio und die Räume in gleichem Zustand übergeben werden.
Die dafür ggfs. benötigte Zeit ist vom Mieter in seiner Mietzeit zu berücksichtigen.
Sollte sich das Studio und die Räume nach der Mietzeit in einem Zustand intensiver Verschmutzung, besonders durch schmutzige Straßenschuhe, Creme und Fettflecken befinden, behält sich Fotogalerie am Schloss vor, alle Kosten, die durch eine Reinigung entstehen inkl. von ggfs. anfallenden Folgekosten (Mietausfall, Ausfallkosten weiterer Mieter), dem Mieter in Rechnung zu stellen.
6. Eigentumsvorbehalt
Alle von Fotogalerie am Schloss vermieteten Geräte und Gegenstände bleiben uneingeschränkt Eigentum von Fotogalerie am Schloss.
Verkauf, Verleih, Überlassung an Dritte oder das Entfernen von vermieteten Gegenständen aus dem Studio oder Räumen ist ohne vorherige Absprache und schriftlicher Einwilligung unsererseits nicht gestattet.
7. Haftung
Für die vom Mieter und/oder seinen Angestellten, Besuchern, Hilfskräften oder sonstigen Personen in das Studio eingebrachten Gegenstände und Requisiten (wie etwa Kameras, Garderobe, Computer und Zubehör, sonstiges digitales Equipment, sowie alle anderen Gegenstände übernimmt der Vermieter keine Haftung).
Gleiches gilt für Diebstahl.
Das Betreten des Studios und der Räumlichkeiten durch den Mieter sowie dazu gehörige Personen erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.
Der Mieter haftet uneingeschränkt während der Mietdauer gegenüber dem Vermieter für alle entstehenden Schäden an dem Mietobjekt, den mit vermieteten Geräten, Equipment und Anlagen sowie ggfs. entstehenden Folgeschäden ( z.B. Mietausfall, Regress Ansprüche Dritter an Fotogalerie am Schloss).
Dies gilt auch uneingeschränkt für Schäden die Mitarbeiter, Besucher, Models und alle Personen des Mieters verursacht haben.
Schadensfälle oder Defekte der gemieteten Räume und Geräte/ Einrichtungen sind sofort zu melden.
Eine Haftung des Vermieters Fotogalerie am Schloss, für alle Arten von Ausfallschäden des Mieters, sowie Schäden aufgrund höherer Gewalt ist ausgeschlossen.
8. Urheberrecht
Alle erforderlichen Leistungsschutz- und Urheberrechte liegen in der Verantwortung des Mieters.
Es wird vereinbart, dass bzgl. der Räumlichkeiten (Studio) der Mieter alle uneingeschränkten Veröffentlichungsrechte vom Vermieter für aller hier entstehenden Aufnahmen erhält.
9. Recht
Sämtliche Mietvertraglichen Geschäftsbeziehungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht.
Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGBs) berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung zu ersetzen, durch eine Bestimmung die der angestrebten Regelung juristisch und wirtschaftlich am nächsten kommt.